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Betäubungsmittel / BTMs

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Betäubungsmittel / BTMs

Bitte halten sie sich auf dem laufenden und verfolgen sie die stets alle Änderungen jeglicher Gesetzestexte. In diesem Artikel werde ich versuchen ihnen einen groben Überblick über Betäubungsmittel zu verschaffen.

Für den Verkehr und Regelungen für Betäubungsmittel sind folgende Rechtsvorschriften sehr bedeutsam:

  1. BtMG : Betäubunsgmittel Gesetz: Regelt Überwachung und Erlaubnis im BtM-Verkehr
  2. BtMBinHV: Betäubunsgmittel Binnenhandelsverordnung: Regelt das Abgabe Belegverfahren
  3. BtMVV: Betäubungsmittelverschreibungsveordnung: Regelt die Form und das Verschreiben
  4. BtMAV: Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung: Regelt Einfuhr und Ausfuhr von BtMs.

Definition: Betäubungsmittel

sind alle Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen die in Anlage I, II, III im Betäubungsmittel Gesetz (BtMG) aufgeführt sind. Sie sind meistens starke Analgetika und können auch beim Bestimmungsmäßigen Gebrauch zu Nebenwirkungen führen. Es gilt folgender Grundsatz: laut  § 13 BtMG muss es für eine Verschreibung eines BtM immer einen Grund geben. Solange die beabsichtigten Zwecke mit andern Mitteln erreichbar ist, dürfen BtMs nicht verschrieben werden.

Betäubungsmittel der Anlage I:

weißen in der Regel ein sehr hohes Missbrauchspotential. Sie sind in Deutschland nicht Verkehrs- und nicht Verschreibungsfähig.

Beispiel Anlage I: Cannabis, LSD (Lysergid) und Heroin ( Ausnahme Diamorphin zur Substitutionsbehandlung nach Anlage II und III.

Betäubungsmittel der Anlage II:

sind in Deutschland Verkehrsfähig, aber nicht Verschreibungsfähig. Man darf es also nicht verschreiben oder verabreichen. Sie sind jedoch wichtige Rohstoffe von einigen BTMs der Anlage  III, deshalb sind sie zum Zwecke der Herstellung verkehrsfähig.

Beispiel Anlage II: Premethadon, Mohnkonzentrat, Dexamphetamin

Betäubungsmittel der Anlage III:

sind Arzneimittel die Verkehrs- und Verschreibungsfähig sind. Sie dürfen also von Ärzten verschrieben werden und Apotheken haben diese zu beliefern, es sei denn es handelt sich um ausnahmen wie z.B.: Heroin=Diamorphin. Des Weiteren sind hier auch ausgenommene Zubereitungen wie Zolpidem oder Diazepam gelistet.

BtMs in der Apotheke sind stets sicher vor unbefugten aufzubewahren, beispielsweise in einem Tresor ( §15). Wird z.B.: ein BtM von einer Person zurückgegeben, muss man dieses BtM in der Apotheke in Anwesenheit von zwei Zeugen vernichten . Über die Vernichtung ist ein Protokoll anzufertigen welches 3 Jahre lang zu dokumentieren ist. Im Vernichtungsprotokoll werden BtM, Datum, Zeugen und jeweilige Unterschriften sowie die Vernichtungsmaßnahme aufgeführt. Nach Leitlinie der AMK kann man sind BtMs so zu vernichten, damit eine leicht Wiedergewinnung ausgeschlossen ist. Beispielsweise zerschneiden von Pflastern oder aussetzten der Tablette in heißes Wasser oder mörsern der Tablette.

BtMBinHV: Betäubungsmittel Binnenhandels Verordnung

Das BMG ( Bundesministerium für Gesundheit) wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates das Abgabebelegverfahren zu regeln. Das Abgabe Belegverfahren hört sich im ersten Moment kompliziert an, ist es aber nicht.  Nehmen wir nun folgenden Fall vor: ein Kunde kommt  in die Apotheke und legt  ein BtM Rezept vor.  Die Apotheke hat dieses BtM nicht vorrätig und bestellt es vom Großhändler.

Der Großhändler bereitet die Lieferung vor und bereitet dazu 4 Dokumente vor: Abgabemeldung, Lieferschein, Lieferscheindoppel und Empfangsbestätigung. Der Großhändler schickt nun die Empfangsbestätigung und den Lieferschein, zusammen mit dem BtM an die Apotheke. Gleichzeitig muss der Großhändler spätestens in sieben Tagen die Abgabemeldung an das BfArM senden. Den Lieferscheindoppel behält der Großhändler bis die Apotheke die Empfangsbestätigung zurück an den Großhändler senden. Danach vernichtet der Großhändler den Lieferscheindoppel und dokumentiert die Empfangsbestätigung mindestens 3 Jahre.

Die Apotheke muss spätestens am nächsten Tag, nach Erhalt des BtMs,  die Empfangsbestätigung an den Großhändler senden. Die Apotheke dokumentiert den ersten Teil des BtM Rezeptes und den Lieferschein. Bei BtM Austausch zwischen der Hauptapotheke und  Filialapotheke muss der komplette Abgabebelegverfahren durchgeführt werden.

BtMVV Betäubungsmittelverschreibungsverordnung

Bei Betäubungsmittel ist äußerste Sorgfalt geboten. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung regelt die Verschreibung, Abgabe und Verbleib über BtMs in Deutschland. BtM dürfen nur abgeben werden gegen Vorlage einer Verschreibung. Im folgenden nun einfachhaltshalber ein paar Informationen zusammengefasst:

  1. §2 Arzt:  Der  Arzt darf die meisten BtMs verschreiben. 2 BTMs aus der Liste § 2 BtMVV, unter Beachtung der Höchstmenge in 30 Tagen oder ein BtMs aus der Anlage III (Sonderregelungen z.B.: bei Cocain). Jede Abweichung gilt als Ausnahme und mit einem A gekennzeichnet sein.  Er darf auch N-*, A-, S-, Sz- und K – Verschreibungen ausstellten.
  2. § 3 Zahnarzt: darf weniger BtMs. 1 BtM aus der Liste § 3 BtMVV oder ein BtMs aus der Anlage III (Sonderregelungen z.B.: bei Cocain)  keine A, S,Sz
  3. §4 Tierarzt:  BtMs. 1 BtM aus der Liste § 4 BtMVV oder ein BtMs aus der Anlage III (Sonderregelungen z.B.: bei Cocain), darf keine S

Betäubungsmittel für: N= Notfall, K = Kauffahrteischiffe, A= Ausnahme,  S= Substitution, Sz= Zwischenlösung Substitution. Sonderegelung: Cocain als Praxisbedarf bei eingriffen am Kopf= Lokalanästhetikum als Lösung bis 20 % und Salbe 2 %

Außer in den Fällen des § 5 (= Substitution) dürfen Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere in Notfällen unter Beschränkung auf die zur Behebung des Notfalls erforderliche Menge abweichend von Absatz 1 Satz 1 verschrieben werden… weiter heißt es [...] Die Apotheke hat den verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt unverzüglich nach Vorlage der Notfall-Verschreibung und möglichst vor der Abgabe des Betäubungsmittels über die Belieferung zu informieren…. [...] Das heißt also eine Notfallverschreibung ist durch alle drei möglich. Der Zahnarzt darf, relativ gesehen, lediglich nicht so viele Mittel und keine A oder S Rezepte und der Tierarzt keine S Rezepte ausstellen.

Btms dürfen nicht abgegeben bei den Buchstaben N,K, weil diese ja vorher schon beliefert wurden. Bei Take Home wenn BMT nicht Kindergesichert und nicht in Einzeldosen dosiert ist. BtMs sind 7 + 1 Tage gültig. (§12 BtMG : BtM Abgabe)

Weiterhin ist im BtMG geregelt: § 5 Substitution und Take Home Vergabe, § 5a Substitutionsregister, §5b Arzneimittelgabe i Hospitzen und Altenheimen, §5c BtM Depot in Altenheimen.

Substitution: Zugelassene Substitutionsmittel

  1. Methadon, Levamethadon ( Methadon ist ein Racemat der L- und D- Form, d.h.: sie liegen 1:1 vor. Die D-Form ist unwirksam, die L-Form die wirksame, deshalb braucht man immer nur die Hälfte Levomethadon
  2. Codein, Dihydro Codein
  3. Diamorphin, Heroin
  4. andere für Substitution zugelassene Mittel

Nr 1,2 und 4 müssen bei Take Home unbedingt zur parenteralen Applikation ungeeignet sein. Es wird einfach die Visositöt erhört, z.B.: mit einer Zuckerlösung nach NRF. Bei Diamorphin gelten andere Vorschriften.

Der Arzt oder sein Personal lösen in Normalfall das Rezept in der Apotheke ein. Der Patient nimmt dann das Subsitutionsmittel unter Aufsicht des Arztes oder des von im beauftragten Pflegepersonals ein.

Take Home Programm

ist eine Sonderregelung, dazu müssen sich Arzt und Patient schon länger kennen. Der Patient muss vertrauenswürdig sein. Es darf heimlich kein Beigebrauch von anderen Suchtmitteln sein. Gründe von Take Home und den verlauf muss der Arzt dokumentieren. Der Arzt kann bis zu  Tagen ein Substiutionsmittel verschreiben, die Reichsdauer muss auch angegeben werden, Beispiel: von Montag bis Sonntag. Substitutionsmittel für Auslandsaufenthalte sind auch möglich, aber eine absolute Ausnahme. Dem nach kann ein Substituinsmittel für 30 Tage verschreiben werden. Dieses ist aber bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

§ 8 die BTM Verschreibung:

  1. Teil1: beliebt zur Dokumentation in der Apotheke
  2. Teil2: wird zur Abrechnung zur Krankenkasse verschickt
  3. Teil3: bleibt zur Dokumentation beim Arzt

§ 9 Das BTM Rezept und alle weiteren angaben

BtMVV § 12: Betäubungsmittel müssen in der Regel schnell geliefert werden, deshalb darf der Apotheker, nach Rücksprache mit dem Arzt, fast alles auf dem BtM-Rezept ändern oder ergänzen. Der Apotheker ändert oder ergänzt Teil 1 und 2 , der Arzt Teil 3. Ausnahme ist natürlich die Unterschrift des Arztes. In dringenden Fällen dürfen auch ohne Rücksprache mit dem Arzt BTMs, ggf. auch Teilmengen abgegeben werden, sofern eine Rücksprache nicht zeitnah möglich war. Der Arzt ist aber über diese Veränderung schnellstmöglich zu benachrichtigen.

§ 13: Nachweisführung: Karteikarten oder EDV: Zugang und Abgang ist Lückenlos nachzuweisen. Der Bestand muss der leitende Apotheke jeden Monat kontrollieren

Quellen:

Bitte halten sie sich auf dem laufenden und verfolgen sie die stets alle Änderungen jeglicher Gesetzestexte. In diesem Artikel werde ich versuchen ihnen einen groben Überblick über Betäubungsmittel zu verschaffen.

  1. BtMG : Betäubunsgmittel Gesetz: Regelt Überwachung und Erlaubnis im BtM-Verkehr
  2. BtMBinHV: Betäubunsgmittel Binnenhandelsverordnung: Regelt das Abgabe Belegverfahren
  3. BtMVV: Betäubungsmittelverschreibungsveordnung: Regelt die Form und das Verschreiben
  4. BtMAV: Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung: Regelt Einfuhr und Ausfuhr von BtMs.

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